Allgemeine Geschäftsbedingungen VDQ Business Solutions GmbH


§1 Allgemeines
  • Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil unserer Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.
  • Alle Aufträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  • Wir sind berechtigt, im Rahmen der vertraglichen Beziehung die firmen- und personenbezogenen Daten des Kunden zu verwerten und zu speichern.
  • Angaben über Eigenschaften unserer Leistungen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne den Willen, dafür besonders einzustehen.
  • Unsere Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, falls ihnen Kundenbedingungen entgegenstehen.


  • §2 Angebote
  • Unsere Angebote sind freibleibend und stellen gegenüber Kaufleuten eine Aufforderung dar, uns definitive Angebote zu machen. Ansonsten sind unsere Angebote bis zum Zugang einer Annahme widerruflich.
  • Bei Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit des Kunden voraus und behalten uns im Einzelfall vor, die Annahme der Bestellung des Kunden von der Stellung einer Bankbürgschaft oder einer Liquiditätszusage der Hausbank in Höhe der voraussichtlichen Rechnungsforderung abhängig zu machen.

    Wird die mangelnde Kreditwürdigkeit erst nach Vertragsschluss bekannt, so können wir nach Rücksprache mit dem Kunden vom Vertrag zurücktreten oder sofortige Zahlung in bar verlangen. Uns steht das Recht zu, Sicherstellung innerhalb einer Woche vom Kunden zu verlangen. Der Nachweis der mangelnden Kreditwürdigkeit gilt durch die Auskunft einer Auskunftei oder Bank als erbracht, ohne dass die Vorlage der Auskunft vom Kunden gefordert werden kann. Bei mangelnder Kreditwürdigkeit eines Wechselbeteiligten können wir unter Rückgabe des Wechsels vom Kunden Barzahlung verlangen.

    Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden eintritt, insbesondere wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn ein gerichtliches oder außergerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet wird.


  • §3 Lieferung, Lieferfristen
  • Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Geschäftssitz. Nach Bereitstellung und Absenden der Meldung über die Versandbereitschaft der Ware geht die Gefahr auf den Kunden über.
  • Die Liefertermine können erst nach Auftragserteilung mitgeteilt werden.
  • Vereinbarte Lieferfristen gelten als ungefähr und unter Kaufleuten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung.
  • Lieferfristen verlängern sich bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, und zwar auch dann, wenn sie in unserem Werk oder bei einem Unterlieferanten eingetreten sind, um die Zeit der Dauer des Hindernisses. Insbesondere kommen in Frage: Betriebsstörung, Arbeitskämpfe und Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Materialien bei uns oder unseren Lieferanten, behördlichen Maßnahmen oder höherer Gewalt.
  • Ist die Lieferung auf unabsehbare Zeit nicht möglich, ohne dass dies von uns zu vertreten ist, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
  • Bei Leistungsverzug oder einer von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung kann der Kunde schriftlich eine angemessene, mindestens acht Tage betragende, Nachfrist setzen. Wird diese nicht eingehalten, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf den Ersatz nachgewiesener Mehrkosten (Deckungskauf). Der Deckungskauf setzt die Einholung mindestens dreier Vergleichsangebote voraus. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grobem Verschulden beruhen.

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung infolge leichter oder normaler Fahrlässigkeit leisten wir nicht. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haften wir gegenüber Kaufleuten nur, wenn das Verschulden von gesetzlichen Vertretungsberechtigten oder leitenden Angestellten unserer Firma ausgeht oder unsere sonstigen Erfüllungsgehilfen Haupt- oder Kardinalpflichten verletzt haben. Die Haftung beschränkt sich in diesem Fall auf die Schäden, die wir im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehen konnten.
  • Holt der Kunde trotz Benachrichtigung über die Versandbereitschaft die Ware nicht am Erfüllungsort binnen 14 Tagen ab oder übernimmt er sie nicht bei vereinbarter Lieferung, so können wir Ersatz des uns entstehenden Schadens verlangen und eine vorläufige Rechnung erstellen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über; er trägt die Lagerkosten und die Gefahr der Lagerung.
    Wahlweise können wir auch vom Vertrag zurücktreten und die Ware anderweitig verkaufen. Mindererlös ist uns zu ersetzen; ein Anspruch auf Mehrerlös besteht nicht.


  • §4 Preise, Preisanpassung
  • Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Niederlassung oder Lager, zzgl. Verpackung, Fracht und Mehrwertsteuer.
  • Etwa bewilligte Frachtvergütungen entfallen bei wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, insbesondere wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn gegen ihn das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
  • Wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, erfolgt der Versand auf Gefahr des Kunden; Verpackung wird besonders berechnet und nicht zurückgenommen.
  • Kostensteigerungen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere allgemeine Erhöhungen der Arbeits- und Materialkosten), berechtigen uns zu einer angemessenen Preiserhöhung, wenn die Lieferung mindestens vier Wochen nach Vertragsschluss erfolgen soll sowie bei Dauerschuldverhältnissen. Eine Änderung der Mehrwertsteuer zieht jederzeit eine entsprechende Preisanpassung nach sich.
    Gegenüber Nichtkaufleuten sind wir nur bei Dauerschuldverhältnissen oder bei vereinbarten Lieferung mindestens vier Monate nach Vertragsschluss wegen Kostensteigerungen, die wir nicht zu vertreten haben, berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
    Nichtkaufleute dürfen von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Vertragsbindung infolge der Preiserhöhung für sie nicht zumutbar ist.


  • §5 Zahlung
  • Die Rechnung wird über jede Sendung gesondert unter dem Fälligkeitsdatum erteilt. Dies gilt auch für Teillieferungen. Zahlungsfristen beginnen mit diesem Tage zu laufen.
  • Geleistete Anzahlungen werden, wenn nichts anderes vereinbart, auf die einzelnen Teillieferungen anteilig verrechnet. § 367 BGB bleibt unberührt.

    Ist nichts anderes vereinbart, gilt folgende Zahlungsweise:
  • bei Auftragserteilung 50 % vom Auftragswert
  • bei Auslieferung 40 % vom Auftragswert
  • bei Abnahme 10 % vom Auftragswert

  • Alle Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  • Monatliche Gebühren für Telekommunikations- und/oder nutzungsabhängigen Leistungen wie Wartungspauschalen und Nutzerlizenz werden monatlich in Rechnung gestellt. Ist eine Einzugsermächtigung erteilt, wird der in Rechnung gestellte Betrag ohne Verzögerung vom angegebenen Konto eingezogen.
    Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, den Zugang des Kunden zu unseren Diensten nach angemessener Fristsetzung zu sperren. Auch während dieser Sperre bleibt der Kunde verpflichtet, die monatlich vertraglich vereinbarten Entgelte zu zahlen.
  • Wird Wechsel- oder Akzeptzahlung vereinbart, so muss der Wechsel sofort nach Lieferung gegeben werden. Seine Laufzeit darf 90 Tage, vom Rechnungsdatum ab gerechnet, nicht überschreiten. Wechsel oder Akzepte werden nur unter Vorbehalt der Diskontiermöglichkeit erfüllungshalber angenommen. Die Diskontspesen werden vom Kunden getragen. Es gelten die Sätze, die uns von der Bank berechnet werden, mindestens aber 5 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Für Annahme von Wechseln und Schecks gelten die Bedingungen der Banken.
  • Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, so sind Verzugszinsen in der Höhe, wie wir sie an unsere Bank für in Anspruch genommene Kredite zu zahlen haben, mindestens aber 5 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 - ist der Kunde Kaufmann, mindestens 8 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB - zu zahlen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
  • Bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  • Bis zum Vollzug etwaiger Gewährleistungsrechte sind die vertraglichen Zahlungstermine einzuhalten.
  • Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist insoweit zulässig, als es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
  • Ist der Kunde Kaufmann, so sind Zurückbehaltungsrechte gemäß §§ 369 HGB, 273 BGB ausgeschlossen.


  • §6 Mängelgewährleistung, Haftung
  • Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach dem Erhalt zu untersuchen, sofern dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist und dem Verkäufer einen Mangel unverzüglich anzuzeigen.
  • Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen. Die Frist beginnt mit dem Eingangstag der Ware beim Kunden.
    Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von 14 Tagen danach, schriftlich zu rügen. Maßgebend ist der jeweilige Zugang der schriftlichen Rüge bei uns. § 377 HGB bleibt unberührt.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung anzunehmen und bis zur Durchführung der Gewährleistung die Ware ordnungsgemäß aufzubewahren, ohne hierfür Kosten zu berechnen. Gibt der Kunde uns keine Gelegenheit, uns vom Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.
  • Bei berechtigter Mängelrüge sind wir unter Ausschluss von Schadensersatzleistungen nur zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung - im kaufmännischen Geschäftsverkehr nach eigener Wahl - verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

    Bei geringfügigen Mängeln hat der Kunde kein Rücktrittsrecht. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigten nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
  • Leistungs- und Erfüllungsort für sämtliche Gewährleistungsansprüche ist unsere Betriebsstätte.
  • Kaufmannskunden haben die Versandkosten zur Durchführung der Nachbesserung zu tragen.
  • Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
  • Die Haftungsfreizeichnungen aus den vorherigen Ziffern gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  • Ist der Kunde Kaufmann, so verjähren sämtliche Gewährleistungsansprüche ein Jahr nach Gefahrübergang.


  • §7 Datensicherung
  • Für Datenverluste haften wir nur dann, wenn der Kunde durch die Erstellung von Sicherheitskopien oder auf sonstige Art und Weise sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Die Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt. Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Datenverluste bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung für Datenverluste unberührt.


  • §8 Eigentumsvorbehalt
  • Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Preises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.


  • §9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
  • Erfüllungsort für die Zahlung des Preises sowie für die sonstigen Leistungen des Kunden und alle übrigen sich aus dem Geschäft ergebenden Rechte und Pflichten ist der Ort unserer gewerblichen Niederlassung in Atzelgift.
  • Für alle sich aus dem Geschäftsverkehr mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten - auch die Gültigkeit abgeschlossener Verträge betreffend - gilt Montabaur als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
  • Die Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht.


  • §10 Schlussbestimmungen
    Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

    Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

    Stand: Juni 2009

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